Hautarztbericht bei Verdacht auf berufsbedingte Hauterkrankungen:
Je nach Berufsgruppe können bestimmte Hauterkrankungen besonders häufig auftreten, z.B. das Handekzem.
Die Behandlung hat das Ziel, eine Berufsunfähigkeit zu vermeiden. Dazu erfolgen häufige Wiedervorstellungen in unserer Praxis. Bei anerkannter Berufskrankheit erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft
Pflegemittel und Hilfsmittel z.B. Handschuhe kostenfrei
Arzneimittel, bei denen Sie dann von der Zuzahlung befreit sind.